Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22   

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BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22 (https://dejure.org/2023,13493)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2023 - 1 C 10.22 (https://dejure.org/2023,13493)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2023 - 1 C 10.22 (https://dejure.org/2023,13493)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 13 Abs. 1, 2 und 7; VwGO § 43 Abs. 1; AufenthG § 58; AsylG § 47 Abs. 1; FlüAG BW §§ 6, 9; VO (EU) Nr. 604/2013 Art. 27, 29; RL 2013/33/EU Art. 7, 18
    Wohnungsbetretung zwecks Überstellung im Dublin III-Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 S 1 VwVG BW, Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, Art 13 Abs 7 GG, § 58 AufenthG 2004
    Wohnungsbetretung zwecks Überstellung im Dublin III-Verfahren

  • rewis.io

    Wohnungsbetretung zwecks Überstellung im Dublin III-Verfahren

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein in einer Aufnahmeeinrichtung (§ 47 Abs. 1 AsylG ) dem Ausländer zugewiesenes Zimmer als eine Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG ; Betreten einer Wohnung zum Zwecke der Durchführung einer Überstellung nach Art. 29 VO (EU) Nr. 604/2013 durch behördliche Bedienstete; ...

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungsbetretung zwecks Überstellung im Dublin III-Verfahren

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlingsunterkünften

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlingsunterkünften

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungsbetretung zwecks Überstellung eines Flüchtlings im Dublin III-Verfahren

  • lto.de (Pressebericht, 16.06.2023)

    Betreten von Flüchtlingsunterkünften: "Zugriff im Schlafzimmer" ist erlaubt

  • lto.de (Pressebericht, 19.10.2023)

    Abschiebung aus Asylbewerberunterkunft: Muss man suchen, um zu durchsuchen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 179, 135
  • NVwZ 2023, 1750
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22
    Die Durchsuchung einer Wohnung (Art. 13 Abs. 2 GG) erschöpft sich nicht in deren Betreten, sondern umfasst als zweites Element die Vornahme von Handlungen in den Räumen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1974 - 1 C 17.73 - BVerwGE 47, 31 und vom 25. August 2004 - 6 C 26.03 - BVerwGE 121, 345 ).

    Auch die bloße Aufforderung an die sich in einer Wohnung aufhaltenden Personen, den Raum zu verlassen, stellt keine Durchsuchung der Wohnung dar, weil damit die öffentliche Gewalt nicht in der für Durchsuchungen typischen Weise in das private Leben des Bürgers und in die räumliche Sphäre, in der es sich entfaltet, eindringt (BVerwG, Urteile vom 6. September 1974 - 1 C 17.73 - BVerwGE 47, 31 und vom 25. August 2004 - 6 C 26.03 - BVerwGE 121, 345 ).

    Aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ergibt sich ferner, dass in die Wohnungsfreiheit nur eingegriffen werden darf, wenn und soweit die Maßnahme zur Gefahrenabwehr geeignet und erforderlich ist, und dass im Einzelfall die rechtsstaatliche Bedeutung der Unverletzlichkeit der Wohnung mit dem öffentlichen Interesse an der Wahrung von Recht und Ordnung abgewogen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 1 BvR 1345/21 - juris Rn. 146 und Urteil vom 13. Februar 1964 - 1 BvL 17/61 u. a. - BVerfGE 17, 232 ; BVerwG, Urteil vom 6. September 1974 - 1 C 17.73 - BVerwGE 47, 31 ).

  • BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 26.03

    Wohnung; Betriebsräume; Vereinslokal; Teestube; Betreten; Durchsuchen;

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22
    Die Durchsuchung einer Wohnung (Art. 13 Abs. 2 GG) erschöpft sich nicht in deren Betreten, sondern umfasst als zweites Element die Vornahme von Handlungen in den Räumen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1974 - 1 C 17.73 - BVerwGE 47, 31 und vom 25. August 2004 - 6 C 26.03 - BVerwGE 121, 345 ).

    Der Begriff der Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG ist daher weit auszulegen (BVerwG, Urteil vom 25. August 2004 - 6 C 26.03 - BVerwGE 121, 345 ; vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 ).

    Auch die bloße Aufforderung an die sich in einer Wohnung aufhaltenden Personen, den Raum zu verlassen, stellt keine Durchsuchung der Wohnung dar, weil damit die öffentliche Gewalt nicht in der für Durchsuchungen typischen Weise in das private Leben des Bürgers und in die räumliche Sphäre, in der es sich entfaltet, eindringt (BVerwG, Urteile vom 6. September 1974 - 1 C 17.73 - BVerwGE 47, 31 und vom 25. August 2004 - 6 C 26.03 - BVerwGE 121, 345 ).

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22
    Der Begriff der Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG ist daher weit auszulegen (BVerwG, Urteil vom 25. August 2004 - 6 C 26.03 - BVerwGE 121, 345 ; vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 ).

    Da dies nach dem Willen des Inhabers selbst erfolgt, ist das Schutzbedürfnis bei derartigen Räumlichkeiten gemindert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 und Urteil vom 17. Februar 1998 - 1 BvF 1/91 - BVerfGE 97, 228 ).

    Bei ihnen greift vielmehr der Schutzzweck des Art. 13 Abs. 1 GG voll durch, dem Einzelnen das Recht zu sichern, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 ).

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 CN 1.15

    Normenkontrollverfahren; im Rang unter dem Landesgesetz stehende

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22
    Der Begriff der Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG ist daher weit auszulegen (BVerwG, Urteil vom 25. August 2004 - 6 C 26.03 - BVerwGE 121, 345 ; vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 ).

    Die Vorschrift genügt den verfassungsrechtlichen Bestimmungsanforderungen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10 - BVerfGE 130, 1 ), da sie für das Betreten der Wohnung eine Erforderlichkeit nach dem Zweck der Vollstreckung verlangt.

  • BVerfG, 09.12.2022 - 1 BvR 1345/21

    Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22
    Art. 13 Abs. 1 GG gewährt ein Abwehrrecht zum Schutz der räumlichen Privatsphäre und soll Störungen vom privaten Leben fernhalten (BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 1 BvR 1345/21 - juris Rn. 130).

    Aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ergibt sich ferner, dass in die Wohnungsfreiheit nur eingegriffen werden darf, wenn und soweit die Maßnahme zur Gefahrenabwehr geeignet und erforderlich ist, und dass im Einzelfall die rechtsstaatliche Bedeutung der Unverletzlichkeit der Wohnung mit dem öffentlichen Interesse an der Wahrung von Recht und Ordnung abgewogen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 1 BvR 1345/21 - juris Rn. 146 und Urteil vom 13. Februar 1964 - 1 BvL 17/61 u. a. - BVerfGE 17, 232 ; BVerwG, Urteil vom 6. September 1974 - 1 C 17.73 - BVerwGE 47, 31 ).

  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21

    Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22
    Sie beruht auf der Überlegung, dass "Normen für die Aufnahme von Antragstellern festgelegt werden [sollten], die diesen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und vergleichbare Lebensbedingungen in allen Mitgliedstaaten gewährleisten." (Erwägungsgrund 11).

    Eine Wohnung kann auch zur Vornahme anderer Amtshandlungen betreten werden.

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22
    Die Vorschrift genügt den verfassungsrechtlichen Bestimmungsanforderungen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10 - BVerfGE 130, 1 ), da sie für das Betreten der Wohnung eine Erforderlichkeit nach dem Zweck der Vollstreckung verlangt.
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22
    In diesem Sinne erforderlich kann die Maßnahme nur sein, wenn die jeweiligen verfassungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse - hier die Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne des Art. 13 Abs. 7 GG - gegeben sind.
  • EuGH, 25.10.2017 - C-201/16

    Eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, kann sich vor einem

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22
    Diese Auslegung steht im Einklang mit dem im fünften Erwägungsgrund der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 erwähnten Ziel einer zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz, indem sie bei einer verzögerten Durchführung des Aufnahme- oder Wiederaufnahmeverfahrens gewährleistet, dass der Antrag auf internationalen Schutz in dem Mitgliedstaat geprüft wird, in dem sich der Antragsteller aufhält, damit die Prüfung nicht weiter aufgeschoben wird (EuGH, Große Kammer, Urteil vom 25. Oktober 2017 - C-201/16 [ECLI:EU:C:2017:805], Shiri - Rn. 30 f.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22
  • EuGH, 02.04.2019 - C-582/17

    H.

  • BVerfG, 16.03.2018 - 2 BvR 253/18

    Anordnung im Unterbringungsverfahren zur Untersuchung der Betroffenen in deren

  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 1857/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung restlicher

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten einer international tätigen

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • EuGH, 19.11.2019 - C-585/18

    Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 2/19

    Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG durch polizeiliches Betreten von

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20

    Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren

  • OVG Hamburg, 18.08.2020 - 4 Bf 160/19

    Betreten der zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer einer Wohnunterkunft zum

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

  • BVerfG, 12.12.2013 - 2 BvR 636/12

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (GPS-gestützte "elektronische

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

  • BVerwG, 15.06.2023 - 1 CN 1.22

    Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlingsunterkünften

  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos

  • BVerfG, 26.01.2021 - 2 BvR 676/20

    Vollzug der Sicherungsverwahrung (Änderung der Aufschlusszeiten; Recht auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 3 M 143.20

    Durchsuchung einer Wohnung zwecks Durchführung einer Abschiebung

  • BVerwG, 30.11.2017 - 6 BN 1.17

    Aufhebung eines Regelschulstandorts; Schulnetzplan; Rechtsvorschrift

  • BVerwG, 11.10.2016 - 3 BN 1.15

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; Beitragssatzung; Beitragsbescheid;

  • BVerfG, 20.04.2005 - 1 BvR 1084/99

    Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts im Rahmen einer

  • BVerwG, 30.11.2023 - 1 C 14.23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2023 - BVerwG 1 C 10.22 - wird zurückgewiesen.

    Der Senat hat den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör in seinem Urteil vom 15. Juni 2023 - BVerwG 1 C 10.22 - nicht verletzt.

  • OVG Bremen, 11.12.2023 - 2 S 219/23
    Die beim Betreten einer Wohnung unvermeidliche Kenntnisnahme von Personen, Sachen und Zuständen macht den Eingriff in Art. 13 GG noch nicht zu einer Durchsuchung; gleiches gilt für die Aufforderung an sich in der Wohnung aufhaltende Personen, den Raum zu verlassen (BVerwG, Urt. v. 15.06.2023 - 1 C 10.22, juris Rn. 17).

    b) Eine Durchsuchung könnte über die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 15.06.2023 - 1 C 10.22 - entwickelten Maßstäbe hinaus möglicherweise auch dann vorliegen, wenn Suchhandlungen nur deswegen unterbleiben, weil eine Zielperson, die sich vor den Einsatzkräften verborgen hatte, unter dem Eindruck der unmittelbar drohenden Durchsuchung ihr "Versteck" verlässt und sich stellt (vgl. entsprechend BVerfG, Beschl. v. 18.9.2009, 2 BvR 683/08, NJW-Spezial 2009, 21 für einen Fall, in dem zu beschlagnahmende Unterlagen unter dem Druck einer unmittelbar drohenden Durchsuchung herausgegeben wurden).

    Die Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung berührt selbstverständlich nicht die Möglichkeit für den Antragsgegner, mittels einer Feststellungsklage die Feststellung zu begehren, dass das Betreten seiner Wohnung rechtswidrig gewesen ist (vgl. für ein solches Klageverfahren BVerwG, Urt. v. 15.06.2023 - 1 C 10.22).

  • BVerwG, 18.12.2023 - 11 VR 2.23

    Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung;

    Der Begriff unterscheidet sich von dem weiten Wohnungsbegriff des Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2023 - 1 C 10.22 - NVwZ 2023, 1750 Rn. 10 f.) und des Melderechts (vgl. § 20 BMG), auf die der Antragsteller sich beruft.
  • VGH Bayern, 21.12.2023 - 23 C 23.2129

    Anordnung zur Duldung des Betretens von Örtlichkeiten der Tierhaltung

    Eine dringende Gefahr im Sinne des Art. 13 Abs. 7 GG liegt daher vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiven zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein wichtiges Rechtsgut schädigen wird (BVerwG, U.v. 15.6.2023 - 1 C 10.22 - juris Rn. 24).

    Demgemäß macht die beim Betreten einer Wohnung unvermeidliche Kenntnisnahme von Personen, Sachen und Zuständen den Eingriff in die Wohnungsfreiheit noch nicht zu einer Durchsuchung (BVerwG, U.v. 15.6.2023 - 1 C 10.22 - juris Rn. 17).

  • VG München, 05.08.2015 - M 25 K 15.106

    Rechtmäßige Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers

    Zunächst ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine nachträgliche Reststrafenaussetzung die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei der ausländerrechtlichen Gefahrenprognose anlässlich des Erlasses bzw. der Überprüfung einer spezialpräventiven Ausweisung zwar nicht bindet, aber ein tatsächliches Gewicht hat und bei der ausländerrechtlichen Gefahrenprognose ein wesentliches Indiz darstellt (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/22 - juris, Ls 1 und Rn. 18), vorliegend nicht einschlägig, weil weder die Ausländerbehörde noch das Gericht eine Gefahrenprognose anzustellen haben.
  • BVerfG - 2 BvR 42/24 (anhängig)
    Verfassungsbeschwerde (Zuständigkeit: Asylrecht) gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 2023 - BVerwG 1 C 14.23 -, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2023 - BVerwG 1 C 10.22 -, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. März 2022 - VGH 1 S 1265/21 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. Februar 2021 - 1 K 9602/18 - und gegen die Betretung und Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers am 20. Juni 2018 durch den Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-Württemberg.
  • VG München, 09.08.2023 - M 23 K 21.4198

    Passivlegitimation, tierschutzrechtliche Anordnungen, hoher Tierbestand,

    Der Begriff der Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG ist daher grundsätzlich weit auszulegen (st.Rspr. BVerwG, U.v. 15.6.2023 - 1 C 10.22 - juris u.a. mit Verweis auf BVerfG, B.v. 13.10.1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54).
  • VG München, 08.07.2015 - M 25 K 14.1200

    Ausweisung mit vierjähriger Wiedereinreisesperre

    Zwar sind die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei der aufenthaltsrechtlichen Gefahrenprognose anlässlich des Erlasses bzw. der Überprüfung einer spezialpräventiven Ausweisung nicht an die Entscheidungen der Strafgerichte über eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung gebunden; ihnen kommt aber ein tatsächliches Gewicht zu, und sie stellen bei der ausländerrechtlichen Prognose ein wesentliches Indiz dar (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10/22 - Ls 1 und Rn. 18).
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